Zinsgünstige Kredite fürs KfW-Effizienzhaus
Bei KfW-Effizienzhäusern handelt es sich um Häuser, die bestimmte Kriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt, an die die Teilnahme an bestimmten Förderprogrammen der KfW geknüpft ist. Damit sollen Bauherren, die ein energieeffizientes Haus bauen, mit Fördermitteln unterstützt werden.
KfW-Effizienzhäuser werden in zwei Klassen gefördert, die sich an der tatsächlichen Energieeffizienz orientieren: Als KfW-Effizienzhaus 55 gilt ein Haus, das nicht mehr als 55% der nach EnEV gültigen Höchstwerte beim Transmissionswärmeverlust sowie beim Primärenergiebedarf erreicht. Dem entsprechend ist ein KfW-Effizienshaus 70 ein Haus, das nicht mehr als 70% dieser Werte erreicht. Die für das jeweilige Bauvorhaben gültigen Werte nach EnEV müssen durch ein Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden.
Beantragen kann die KFW-Förderung jeder, der ein energieeffizientes Haus baut oder einen entsprechenden Neubau als Ersterwerber kauft, also nicht nur private Bauherrren, sondern auch Geschäftsleute und juristische Personen wie Wohnungsbaugesellschaften, Körperschaften oder Kommunen. Es muss sich allerdings um ein Wohngebäude handeln, wobei es jedoch unerheblich ist, ob es sich bei dem KfW-Effizienshaus um ein Einfamilienhaus mit oder ohne Einliegerwohnung oder um ein Mehrfamilienhaus handelt. Wenn die Kriterien der KFW erfüllt werden, erhält der Bauherr ein zinsgünstiges Darlehen von der KFW Bank.
Passivhäuser können in der Variante KfW-Effizienzhaus 55 gefördert werden, allerdings gelten hier etwas abgewandelte Kriterien. Maßgeblich ist hier nicht das Verhältnis zum individuellen Energiestandard, sondern der tatsächliche Energiebedarf: Der Primärenergiebedarf darf dabei nicht mehr als 40 kWh/Jahr und der Heizwärmebedarf nicht mehr als 15 kWh/Jahr betragen, wenn ein solches Haus als KfW-Effizienzhaus gefördert werden soll.
Kategoriezuordnung: Haus-Typen
